Die Stadtverordnetenversammlung ist für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. . Sie setzt sich aus von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Stadtverordneten zusammen, die die Interessen der Bevölkerung vertreten und über wichtige Angelegenheiten der Stadtpolitik entscheiden. Am 19.12.2024 war es wieder so weit.
Anwesende im Ratssaal: 29 Stimmberechtigte.
Folgende Tagesordnungspunkte* wurden in der SVV vom 19.12.2024 abgestimmt (zurückgezogene Anträge sind hier nicht aufgelistet):
Beschluss Schmutzwassersatzung
Die Satzung der Stadt Hohen Neuendorf zur Entwässerung der Grundstücke und zum Anschluss an die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage (Schmutzwasserbeseitigungssatzung), als auch
die (Grubensatzung) musste verabschiedet werden. Analog hierzu wurden die neuen Schmutzwassergebühren beschlossen. Die Eigenbetriebe kommen nicht mit den aktuellen Sätzen aus, weshalb sich die
Gebühren anhand des Beispiels wie folgt ändern:
Zählergröße QN2,5 - Q3 4qm3
Grundgebühr alt: 91,25
Grundgebühr neu: 122,00
Mengengebühr alt: 3,13 EUR
Mengengebühr neu: 3,77 EUR je qm3
In die Schmutzwasserbeseitigungssatzung wurde ebenfalls eine Änderung inkludiert, für die sich Fraktionsübergreifend stark gemacht wurde, um das Prinzip der Solidarität in diesem Bereich
wiederherzustellen. Nach der Satzungsänderung, vor etwa sieben Jahren, wurden die Bürgerinnen und Bürger für Schäden am Grundstücksanschluss – also dem Teil zwischen dem Hausanschluss und dem
öffentlichen Abwasserkanal – zur Kasse gebeten. Die Ursachen für solche Schäden waren oft vielfältig und lagen in den seltensten Fällen im Verantwortungsbereich der Grundstückseigentümer. Diese
2017er-Regelung war keineswegs solidarisch und führte häufig zu hohen Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro. Die nun erfolgte Anpassung der Satzung trägt dazu bei, diese Belastungen gerechter
zu verteilen und die Gemeinschaft stärker in den Fokus zu rücken. Denn neu ist nun, dass die Schäden von dem öffentlichen Abwasserkanal bis zum Revisionsschacht nun die Allgemeinheit trägt, was
etwa 12cent/Monat ausmachen.
26ja I 0nein I 3Enthaltungen
Warum hat die CDU dafür gestimmt? Wir halten es grundsätzlich für die sozialverträglichste Lösung.
Beschluss Grundsteuerhebesatz (B) auf 200%
24ja I 2nein I 3Enthaltungen
Warum hat die CDU dafür gestimmt? Innerhalb der Fraktion gab es kontroverse Diskussionen. 190% oder 200%? Final wollten wir der Empfehlung nachkommen und nicht spekulieren. Somit wurde Fraktionsintern mehrheitlich für 200% gestimmt.
Antragsteller Gerlach/FDP/Tierschutz/BSW/Zimmermann
Antrag über die Durchführung von fünf Bürgerbeteiligungsveranstaltungen zur „Ideensamlung“
10ja I 18nein I 0Enthaltungen
Warum hat die CDU dagegen gestimmt? Diese Thematik wurde genügend verargumentiert und zu Ende diskutiert. Weiterhin ist dieser Antrag in ähnlicher Form schon unzählige Male eingereicht worden. Es gibt einen Beschluss zur Durchführung von 2 Veranstaltungen, der gilt.
Antragsteller Gerlach/FDP/Tierschutz/BSW/Zimmermann
Änderung zum Bürgerhaushalt auf 300tsd pro Jahr
Warum wurde wie folgt abgestimmt? Die Umsetzung ist lt. BM auf Grund der Personaldecke nicht umsetzbar. Personell soll vorerst nicht aufgestockt werden. Vorschläge bleiben jetzt schon liegen und sorgen für Unmut bei den Bürgern.
Um dem entgegenzuwirken wurde im Herbst ein Beschluss gefasst, den Bürgerhaushalt alle zwei Jahre durchzuführen, in der Hoffnung ein Gleichgewicht zwischen Antragsdichte und Abarbeitung herzustellen.
Dem Änderungsantrag der SPD-Grüne den Betrag alle zwei Jahre auf 200tsd zu erhöhen, konnte die CDU allerdings zustimmen. Im Ergebnis wurde mehrheitlich beschlossen, den Bürgerhaushalt alle 2 Jahre mit 200tsd EUR bei einer maximalen Projektgröße von 50tsd EUR durchzuführen.
Da es einige Änderung gab, hier das Abstimmungsergebnis:
1. Bürgerhaushalt wieder jährlich
23ja I 4nein I 2Enthaltungen
2. Änderungsantrag Grüne Bürgerhaushalt 200tsd jährlich
18ja I 10nein I 1Enthaltungen
3. Maximalhöhe 50tsd/Vorschlag
23ja I 4nein I 2Enthaltungen
Antragsteller Gerlach/FDP/Tierschutz/BSW/Zimmermann
Antrag zur Änderung der Vorkaufsrechtssatzung
Es wurde beschlossen, den Antrag in den Hauptausschuss zu verweisen.
Warum wurde verwiesen? Es gibt über ein dutzend
Vorkaufsrechtssatzungen. Schwierig ist auch, dass sollte es zu einer Änderung nach der Definierung kommen, würde der Verkäufer stets auf die Beschlussfähigkeit der SVVler angewiesen sein. Käme
der Tagespunkt nicht mehr zur Sprache, kann sich die Situation Monate hinziehen und der Bürger könnte nicht verkaufen. Weiter billigen wir der Verwaltung ein Vertrauen zu, an angebrachter Stelle
die „Vorkaufsrechtkarte“ zu ziehen.
28ja I 1nein I 0Enthaltungen